Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der CANVAS GmbH


§1 Allgemeines

I. Alle Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsverträge von CANVAS GmbH werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB´s bedarf.

II. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

III. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben, selbst bei Kenntnis, nur Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

IV. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

V. Bei der Verwendung der gelieferten Ware sind die Schutzrechte Dritter zu beachten.

§2 Vertragsabschluss

I. Unsere Angebote sind freibleibend.

II. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

III. Mit der Bestellung einer Ware oder einer Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen bzw. die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

IV. CANVAS ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb drei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

V. Bestellt der Verbraucher die Ware / Dienstleistung auf elektronischem Wege, wird CANVAS den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

VI. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. 
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. VII. Sofern der Verbraucher die Ware / Dienstleistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

§3 Preise

I. Die angebotenen Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an vier Monate. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale, je nach Auftrag. Der Versand (einschließlich etwaiger Rücksendungen) erfolgt - außer bei schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf Rechnung des Bestellers. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten. Bei Warenanlieferung außerhalb der Europäischen Union werden dem Kunden für Bankspesen pauschal 10 Euro berechnet.

II. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten ist der Verkäufer berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage o. ä. eingetretene Kostensteigerung - einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten Kostensteigerungen (wie z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer) - durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Die Lieferung auf Grundlage der Preiserhöhung erfolgt ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden.

III. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§4 Versand, Gefahrenübergang

I. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vorgenommen.

II. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

III. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzuge der Annahme ist.

§5 Lieferzeit

I. Solange der Kunde mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist, ruht unsere Lieferpflicht.

II. Von CANVAS angebotene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

III. Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem Kunden gemeldet ist.

IV. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, kann der Kunde uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen, beginnend vom Tage des schriftlichen Inverzugsetzens durch den Kunden, setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten

V. Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur in dem Falle zu, dass wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

VI. Zur Einbringung von Teilleistungen sind wir berechtigt.

VII. Sollten wir durch höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder auf Grund von Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferfirmen an der termingerechten Lieferung gehindert sein, obwohl wir rechtzeitig ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, verlängert sich die Lieferfrist bzw. der Liefertermin um die Dauer der Störungen.

VIII. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu unterrichten. Dem Kunden steht im Falle einer Teillieferung das Recht zu, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung wertlos für ihn ist.

VX. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, und dem Kunden nachweisbar infolge Verzugs unsererseits ein Schaden erwächst, so kann der Kunde eine Verzugsentschädigung verlangen; diese beträgt für jede voll Woche der Verspätung 0,5 % im ganzen aber höchstens 5 % vom vereinbarten Preis für denjenigen Teil der von uns zu installierende Anlage, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit unsererseits.

§6 Zahlung, Verzug

I. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis ohne Abzüge zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

II. Sollte zugunsten des Kunden eine Stundungsvereinbarung getroffen werden, werden unsere Forderungen sofort fällig, sobald der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Kunde die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde.

III. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurücktreten.

IV. Wechsel werden nur nach Absprache akzeptiert. Wechselkosten und Diskontspesen gehören zu Lasten des Kunden.

V. Bei nach Vertragsschluss eintretende Vermögensverschlechterungen des Kunden oder eines nachträglichen Bekanntwerdens einer bereits bei Vertragsschluss bestehenden Vermögensverschlechterung des Kunden steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche zu verlangen.

VI. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Kunden ein Schadensersatz nicht zu.

§7 Aufrechnung, Abtretung, Weiterveräußerung von Lizensrechten

I. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

II. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.

III. Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig. Der Weiterverkauf von Lizenzrechten durch den Kunden an Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§8 Gewährleistung für Verkauf und Lieferung

I. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel sowie bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher die Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen bzw. Garantieansprüchen ist der Besteller verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit den Rechnungen bei Geltendmachung vorzulegen.

II. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

III. Schlägt die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch unsererseits fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

IV. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen haben.

V. Ist der Kunde Unternehmer, können Schadensersatzansprüche - insbesondere auch für Mangelfolgeschäden - gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits beruht.

VI. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).

VII. Ist der Käufer Unternehmer, gilt aus Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

VIII. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§9 Haftungsbeschränkungen

I. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

II. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

III. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§10 Eigentumsvorbehalt

I. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der verkauften bzw. installierten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt sein sollte.

II. Der Kunde darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen nur soweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen.

III. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Unternehmer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Gegebenenfalls hat der Unternehmer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalt uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten. Die durch unserer Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

IV. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Vertragspflicht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

V. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§11 Erfüllungsort, Gerichtstand

I. Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung in Augsburg.

II. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann , eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Augsburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§12 Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB´s unwirksam sein oder werden sollten oder diese AGB´s Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Regelung vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.